Therapie


Für die logopädische Behandlung wird eine Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, kurz „Verordnung“ genannt, benötigt. Diese wird in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt. Das können Kinderärzte, Hausärzte, Neurologen, HNO-Ärzte, Phoniater und Kieferorthopäden sein.

Was passiert in einer logopädischen Therapie?


Am Anfang steht immer das Gespräch. In diesem werden für die Therapie wichtige Daten erhoben. Bei Kindern sind das Angaben zum bisherigen Entwicklungsverlauf und zur Familie. Bei Erwachsenen stehen Fragen zum Gesundheitszustand und der Lebenssituation im Vordergrund.


Danach beginnt die logopädische Diagnostik. Diese wird zum einen durch meist standardisierte Testverfahren, zum anderen durch Beobachtung der mundmotorischen Fähigkeiten, der Stimme oder des Sprech- und Sprachverhaltens erfasst.


Aus den erhobenen Daten wird ein logopädischer Befund erstellt, der Grundlage für einen Behandlungsplan ist und eine Zielstellung enthält. Der Patient und/oder der Angehörige werden über die Ziele und Inhalte der logopädischen Therapie informiert.


Anschließend beginnt die logopädische Therapie mit mindestens einer Sitzung in der Woche, die je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten umfasst. Die Therapieinhalte variieren nach dem jeweiligen Störungsbild. Grundsätzlich sollen Fähigkeiten entwickelt, aktiviert und erhalten oder Symptome kompensiert werden. Am Ende jeder Therapiesitzung wird ein kurzes Gespräch durchgeführt, welches über Inhalte und den Stand der Therapie informieren soll. Das wichtigste Anliegen der Therapie ist, erlernte Fähigkeiten in den Alltag zu übertragen und zu automatisieren.


Der Behandlungszeitraum umfasst in der Regel 20 bis 60 Therapieeinheiten. Die Therapie endet mit dem Erreichen des Behandlungsziels und einem Abschlussgespräch.